Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg

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00:00:02: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge unseres Podcasts, reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg.

00:00:09: Was Patientinnen und Patienten

00:00:12: wirklich

00:00:12: interessiert.

00:00:14: Mein Name ist Andrea Pfennig und heute sprechen wir hier über ein Thema, das jeden von uns zweifellos irgendwann betreffen wird.

00:00:23: In unserem Leben bekommt es aber trotzdem sehr wenig Beachtung.

00:00:28: Vielleicht wird es sogar tabuisiert.

00:00:30: Ich rede vom Sterben.

00:00:34: Bevor Sie weiterhören, denken Sie bitte daran, sollten Sie Suizidgedanken haben.

00:00:39: Es gibt Auswege und Hilfe.

00:00:42: Sie sind nicht allein.

00:00:44: Auch in scheinbar ausweglosen Situationen gibt es Menschen, die Ihnen helfen können.

00:00:49: In den Shownotes finden Sie Links und Telefonnummern zu Hilfsangeboten.

00:00:54: Zurück zum Thema.

00:00:56: Sicher haben Sie auch vom Tod von Ellis und Ellen Kessler gehört.

00:01:01: Der öffentlich diskutierte Fall der prominenten deutschen Zwillinge, die beschlossen haben, ihren Tod selbst zu bestimmen, hat das Thema Sterben zumindest kurzfristig in den Fokus gerückt.

00:01:11: Seither wird in Deutschland intensiv darüber gesprochen, wie wir eigentlich mit dem Lebensende umgehen.

00:01:18: Damit haben die international bekannten Zwillinge eine Debatte ausgelöst, die weit über das Thema Sterbehilfe hinausgeht.

00:01:25: Es führt uns zu den grundlegenden Fragen.

00:01:29: Welche Unterstützung bekommen Menschen in ihrer letzten Lebensphase?

00:01:34: Welche Rechte haben Sie?

00:01:36: Welche medizinische Versorgung steht Ihnen zu?

00:01:39: und was bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende rechtlich und praktisch?

00:01:45: Weg von der emotional geprägten Diskussion oder den ethischen Fragestellung möchten wir uns dem Thema auf einer ganz sachlichen Ebene nähern.

00:01:53: Wir möchten hier einen klaren, sachlichen Überblick rund um die Thematik geben.

00:01:57: Dazu freue ich mich sehr, heute gleich zwei erfahrene Patientenberaterinnen bei mir zu haben, nämlich Jekka Pinteritsch und Greta Schula.

00:02:05: Beide beraten Patientinnen und Patienten bereits seit vielen Jahren und kennen ihre Fragen und Herausforderungen aus dem Alltag.

00:02:14: Ich begrüße Sie beide ganz herzlich.

00:02:17: Schön, dass Sie heute da sind.

00:02:19: Danke für die Einladung, Frau Pfennig.

00:02:21: Ich freue mich auch sehr, hier zu sein und dieses wichtige Thema mit Ihnen zu besprechen.

00:02:26: Auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön für die Einladung.

00:02:30: Es freut mich, heute dabei zu sein, weil ich dieses Thema auch persönlich sehr spannend finde.

00:02:36: Dann lassen Sie uns mit dem Fall der Kessler Zwillinge beginnen.

00:02:38: Frau Schuler, ich richte meine erste Frage an Sie, weil Sie den berühmten Zwillingen sogar persönlich begegnet sind.

00:02:45: Was hat Sie, was hat eine ganze Generation, muss man ja fast sagen, an Alice und Ellen beeindruckt?

00:02:52: Ich bin Alice und Ellen Kessler für ungefähr fünfzehn Jahre mal begegnet.

00:02:56: Da hatten sie einen Engagement in Stuttgart und haben ihn gleich nach Hause gewohnt wie ich.

00:03:01: Es waren damals schon alte Damen, aber unglaublich freundlich, unglaublich schick und offen und extrem zugewandt.

00:03:10: Die beiden Damen haben ganz Deutschland beeindruckt, weit über Deutschland hinaus auch und bis ins hohe Alter.

00:03:15: Die konnten viel, die hatten eine.

00:03:18: Unglaublich tolle Art zu tanzen.

00:03:19: Sie konnten singen.

00:03:20: Sie hatten internationale Anerkennung.

00:03:22: Sie haben sie sozial engagiert.

00:03:24: Sie haben immer auf ein selbstbestimmtes Leben als Frauen bestanden und sie hatten ihre schnellen Autos geliebt.

00:03:32: Viele Menschen kannten die beiden als Künstlerin.

00:03:34: Doch ihr Tod hat eine gesellschaftliche Debatte angestoßen.

00:03:38: Warum war dieser Fall aus ihrer Sicht so bedeutend?

00:03:43: Der gemeinsame Tod von diesen beiden berühmten Zwillingen hat das Thema selbstbestimmtes Sterben sichtbar gemacht und hat auch eine gesellschaftliche Auseinandersetzung ausgelöst.

00:03:54: Die Frage nach Freiheit, die Frage nach Würde am Ende eines Lebens beschäftigt viele Menschen.

00:03:59: Bei der öffentlichen Diskussion geht es oft um den rechtlichen Aspekt.

00:04:03: Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt?

00:04:06: Aber darüber hinaus geht es auch um die Frage, welche konkreten Hilfen, welche konkrete Unterstützungsangebote gibt es für schwerstkranke Menschen und für ihre Angehörigen in der Zeit des Sterbens?

00:04:19: Der Tod der Kessler-Zwillinge rückt auch diesen Aspekt in den Fokus.

00:04:23: Würden Sie sagen, dass das Thema Sterben dadurch offener diskutiert wird?

00:04:29: Seit dem Tod der beiden ist jetzt schon wieder eine Zeit vergangen.

00:04:32: Es ist einfach auch viel passiert.

00:04:35: Dieser selbstbestimmte Tod von Alice und Ellen Kessler bestimmt nicht mehr die Medien.

00:04:40: Und ich finde es deshalb wichtig, dass wir dieses Thema immer und immer wieder aufgreifen.

00:04:46: Das Thema Tod ist für viele unangenehm.

00:04:48: Es ist oft wirklich ein Tabuthema, denn wer denkt schon gerne über den eigenen Tod nach?

00:04:53: Wer setzt sich gerne mit dem eigenen Tod auseinander?

00:04:57: Mehr möchte drüber nachdenken, dass unsere Nächsten sterben müssen.

00:05:01: Es scheint so, als ob dieser selbstbestimmte Tod von diesen beiden berühmten Schwestern es leichter macht, ein Gespräch zu beginnen.

00:05:08: So in der Art, hast du schon von den Kesslerzwillingen gehört?

00:05:12: Wie stehst du dazu, dass sie ihrem Leben selbst ein Ende gesetzt haben?

00:05:16: Ich mache mir da ziemlich viele Gedanken drüber.

00:05:19: Und schon ist man in der Diskussion, in der Unterhaltung, schon sprechen wir über Sterben und über Wünsche und Ängste.

00:05:28: Und dann kann sich ein offenes Gespräch ergeben, wenn wir unsere nächsten Ansprechen und gezielte Fragen stellen, was genau sie sich denn wünschen oder was genau sie so sehr umtreibt.

00:05:40: Das können Gedanken sein über Organspende, über Ängste, über lebensverkürzende, über lebensverlängernde Maßnahmen, über Kontrollverlust in der Klinik oder die Angst im stationären Heimaufenthalt.

00:05:53: Liebe Frau Pinteritsch, vielleicht können Sie einmal die rechtliche Lage in Deutschland erklären.

00:05:58: Sachlich und verständlich.

00:06:00: Was ist beim selbstbestimmten Tod erlaubt und was nicht?

00:06:06: Selbstbestimmung bedeutet, dass jeder das Recht hat, über sein Leben selbst zu entscheiden.

00:06:12: Und das heißt auch über das Ende seines Lebens.

00:06:15: Der selbstbestimmte Tod, also der Suizid, ist daher nicht

00:06:19: strafbar.

00:06:20: Auch Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar.

00:06:23: Aktive Sterbehilfe dagegen schon.

00:06:26: Was ist denn genau der Unterschied zwischen Beihilfe und aktiver Sterbehilfe?

00:06:31: Können Sie das vielleicht nochmal kurz erläutern?

00:06:34: Also Beihilfe heißt, dass ein tödliches Mittel bereitgestellt wird und die Person das tödliche Medikament selbstständig einnimmt.

00:06:42: Bei der aktiven Sterbehilfe würde jemand das tödliche Medikament spritzen.

00:06:48: Also das darf niemand.

00:06:49: Aktive Sterbehilfe ist nach deutschem Recht

00:06:52: strafbar.

00:06:54: Außerdem muss die Person mit Sterbewunsch frei verantwortlich handeln.

00:06:58: Sie darf nicht aufgrund einer psychischen oder körperlichen Erkrankung gar nicht in der Lage sein, ihren Willen frei zu bilden und selbst die Entscheidung für den Tod zu treffen.

00:07:10: Ist sie nämlich nicht in der Lage, diese Entscheidung frei verantwortlich zu treffen?

00:07:14: Dann liegt eben keine straffreie Beihilfe vor, sondern eine strafbare Tötung.

00:07:21: Sollte jemand dieser Person bei der Selbsttütung unterstützen?

00:07:25: Aber war die Rechtslage bis vor Kurzem nicht anders?

00:07:28: War nicht auch die Beihilfe zum Suizid strafbar?

00:07:33: Ja, also von zwanzig fünfzehn bis zwanzig zwanzig war die sogenannte geschäftsmäßige Förderung von Selbstzündung strafbar.

00:07:43: Nicht die Beihilfe zum Suizid an sich war strafbar, sondern die geschäftsmäßige Beihilfe.

00:07:49: Geschäftsmäßig bedeutet, wenn eine Person, eine Gruppe wiederholt bei Suizidenhilft, auch wenn es dabei nicht ums Geld verdienen geht.

00:07:59: Im Februar, es stellte aber das Bundesverfassungsgericht, also unser oberstes Gericht, fest, dass ein Verbot, die Selbsttötung geschäftsmäßig zu fördern, verfassungswidrig sei, weil es eben das Recht auf selbstbestimmte Sterben verletze.

00:08:17: Also jeder hat die Freiheit, sich das Leben zu nehmen.

00:08:21: Und seit Jahrzehnte ist es nicht mehr strafbar, geschäftsmäßig Beihilfe zur Selbsttötigung zu leisten.

00:08:28: Der Gesetzgeber hat aber den Auftrag bekommen, die Sterbehilfe zu regeln.

00:08:34: Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, dass sichergestellt werden muss, dass niemand zum begleiteten Sterben getränkt werde.

00:08:42: Es braucht also Schutzmechanismen.

00:08:45: Und es gab schon zwei Initiativen für eine Neuregelung, beide scheiterten, im Bundestag.

00:08:52: Wir haben also immer noch keine klaren Regelungen und das ist nicht gut.

00:08:58: Das heißt,

00:08:58: rechtlich

00:08:59: ist die Freiheit da.

00:09:00: Praktisch ist der Weg aber nicht einfach.

00:09:04: Ja, das stimmt.

00:09:06: Das liegt auch daran, dass eben sichergestellt sein muss, dass es sich bei einem Selbstzüttungswunsch um eine frei verantwortliche Entscheidung handelt.

00:09:15: Also wichtig ist, dass assistierter Suizid kein Geschäftsmodell wird.

00:09:20: Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, um schwerstkranken Menschen zu helfen.

00:09:25: Also Verbesserung des Zugangs zu Palliativmedizin, Hospiz und natürlich Suizidprävention.

00:09:33: Betroffene sollten nicht aus dem Gefühl heraus eine Last für die Gesellschaft zu sein, den Tod wählen.

00:09:39: Es muss verbindliche Regelungen geben, also die den Missbrauch verhindern.

00:09:44: Und auch Ärztinnen und Ärzte brauchen verbindliche Regelungen, damit sie keine Angst haben, sich strafbar zu machen oder sich in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen.

00:09:54: Sie müssen wissen, was rechtlich erlaubt ist und wie sie unheilbaren und schwerstkranken Patientinnen und Patienten mit Suizidwunsch helfen können und unter welchen Voraussetzungen ihnen eben Begleitung beim selbstbestimmten Suizid erlaubt ist.

00:10:10: In Österreich zum Beispiel ist der assistierte Suizid im Gesetz geregelt.

00:10:16: gesetzliche Regelungen, die bieten Rechtssicherheit und eben auch den Schutz vor Missbrauch, indem sie Voraussetzungen für den assistierten Suizid festlegen.

00:10:26: Und wenn es keine gesetzlichen Regelungen gibt, werden meiner Meinung nach schwerstkranke Patientinnen und Patienten beim selbstbestimmten Sterbewund allein gelassen.

00:10:36: Lassen Sie uns nun auf die Versorgung blicken.

00:10:38: Frau Schula.

00:10:39: Was steht Menschen am Lebensende medizinisch eigentlich zu?

00:10:45: Viele kennen nur das Schlagwort Palliativmedizin.

00:10:49: Menschen am Lebensende steht natürlich Behandlung zu.

00:10:53: Das heißt, am Lebensende steht ihnen alles zu, was medizinisch angebracht ist und was ihrem Willen entspricht.

00:11:00: Schon ab Diagnose einer chronischen, nicht heilbaren Erkrankung passt sich die Behandlung an den Krankheitsverlauf an.

00:11:08: Bei Menschen, die in einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung wie z.B.

00:11:12: Krebs, Lungen- oder Herzerkrankung leiten, geht es darum, Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu erhalten.

00:11:20: Das Therapieziel kann nicht mehr Heilung sein, Behandlung ist aber trotzdem möglich.

00:11:26: Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität, die Linderung von Schmerzen und anderen Beschwerden, aber auch der Umgang mit zelischen und sozialen Belastungen.

00:11:37: Diese Art von Therapie nennt man Palliativmedizin.

00:11:41: Palliativmedizin ist die ganzheitliche Behandlung von Menschen mit einer begrenzten Lebenserwartung und Palliativmedizin umfasst auch die Betreuung von Angehörigen.

00:11:53: Welche Rolle spielt dabei eigentlich der Hausarzt?

00:11:56: Die Hausarztpraxis ist die erste Anlaufstelle.

00:12:00: Die Hausärztin verordnet Hilfsmittel wie zum Beispiel das Pflegebett, eine Weichlagerungsmatratze, Absaugeräte oder Roll- und Toilettenstühle.

00:12:11: Der Hausarzt verordnet notwendige Medikamente, insbesondere auch die Schmerzmittel.

00:12:16: Wenn der Hausarzt eng mit ambulanten Palliativdiensten zusammenarbeitet und gemeinsam mit diesen die Pflege schwerkranker Menschen koordiniert, wird von einer allgemeinen ambulanten Palliativversorgung kurz AA-PV gesprochen.

00:12:32: Die Hausarztpraxis ist im besten Fall die zentrale Schnittstelle für die Versorgung sterbender Menschen.

00:12:38: Wichtig ist auch die Zusammenarbeit der Hausarztpraxis mit dem Pflegedienst, wenn die Sterbenden nicht stationär, sondern zu Hause versorgt werden.

00:12:48: Da kommt oft das Problem dazu, dass die Hausärzte zu wenig geriatrische Erfahrungen haben.

00:12:55: Ein Begriff, der oft fällt, ist die SAPV.

00:13:00: Vielleicht können Sie mal kurz erklären, wofür steht denn die Abkürzung, also das Akronym und was steckt dahinter?

00:13:07: SAPV heißt Spezialisierte ambulante palliativ Versorgung.

00:13:13: Anspruch haben gesetzlich Versicherte, die in einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden.

00:13:21: SAPV greift immer dann, wenn andere ambulante Maßnahmen wie die hausärztliche Versorgung, die ambulante Pflege oder der ambulante Hospizdienst nicht ausreichend sind, weil man eine besonders aufwendige Versorgung braucht.

00:13:37: Aufwendige Versorgung heißt, es gibt ein komplexes Beschwerdebild, wie zum Beispiel eine schwer beherrschbare Atemnot oder schwer behandelbare Schmerzen, wenn das vorliegt und eine besondere palliativmedizinische Behandlung erforderlich ist.

00:13:52: SAPV ist viel mehr als Pflege.

00:13:55: Das SAPV-Team ist ein interdisziplinäres Team und besteht aus ärztlichen und speziell geschulten Pflegekräften und psychosozialen Fachkräften.

00:14:05: Das Team kümmert sich um die Sterbenden, um deren Angehörige rund um die Uhr, sei es zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung.

00:14:14: Im Übrigen ist diese SAPV eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.

00:14:19: Die Kosten dafür werden von den Kassen vollständig übernommen.

00:14:24: SAPV also.

00:14:26: Und wie finde ich als Angehörige einer Person am Lebensende ein solches Team?

00:14:32: Wie organisiere ich das ganz konkret?

00:14:35: Vielleicht können Sie das mal irgendwie ein bisschen praktischer konkretisieren.

00:14:39: Die Adressen von SAPV Teams finden Sie im Wegweißer, Hospiz und Palliativversorgung Deutschland.

00:14:46: Die Webadresse finden Sie noch mal in unseren Show Notes.

00:14:48: Das ist einfach www.wegweißer-hospiz-palliativmedizin.de.

00:14:55: Dort finden Sie die Adressen.

00:14:58: In Baden-Württemberg gibt es eine gute Abdeckung von SAPV Teams.

00:15:02: Vielerorts ist wirklich auch der ländliche Raum gut abgedeckt.

00:15:06: Der Hausarzt muss bei Bedarf die SAPV verordnen.

00:15:10: Mit der Verordnung gehen sie dann einen SAPV Anbieter.

00:15:15: Der kontaktiert dann direkt ihre Krankenkasse.

00:15:19: Bei Genehmigung der Kosten erfolgt dann zeitnah ein Termin mit dem SAPV Team meistens innerhalb von ein bis drei Tagen.

00:15:27: Dieses SAPV Team koordiniert dann die komplette medizinische und pflegerische Behandlung, die erstellen und führen Behandlungspläne, beraten und leiden Angehörige zur Pflege an, zur Medikamentenabgabe und sie haben eine Ruf- und Mutfallbereitschaft rund um die Uhr.

00:15:45: Okay, also auch hier hat der Hausarzt wieder eine besondere Rolle inne, ist also Station eins, wenn man einen SAPV Dienst beantragen möchte.

00:15:54: Und wann kommt eine Palliativstation ins Spiel?

00:15:58: Eine Palliativstation ist eine spezialisierte Abteilung innerhalb eines Krankenhauses.

00:16:05: Aufgenommen werden schwerskranke Menschen mit fortgeschrittener und unheilbarer Erkrankung, deren Beschwerden nicht mehr ambulant behandelt werden können.

00:16:14: Die Menschen brauchen für ihre Behandlung die besondere Einrichtung eines Krankenhauses.

00:16:19: Ziel dieser Behandlung ist es, körperliche Beschwerden so gut lindern zu können, dass die Entlassung nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung möglich ist.

00:16:30: Aber wenn es offenbar auf das Lebensende zugeht, kann der bzw.

00:16:35: die Betroffene dann nicht einfach auf der Palliativstation bleiben?

00:16:38: Nein.

00:16:39: Auf der Palliativstation werden sterbenskranke Menschen behandelt, die vorübergehend zu Hause nicht ausreichend medizinisch und pflegerisch versorgt werden können.

00:16:49: Die Palliativstation ist aber kein Hospiz.

00:16:52: Sie versteht sich nicht als Sterbeort, sondern sie dient der Stabilisierung und der Linderung der Symptome.

00:16:59: Ziel der Behandlung ist, wie bei jeder Krankenhausbehandlung, die Entlassung aus dem Krankenhaus bzw.

00:17:05: die Entlassung in die häusliche oder in die stationäre Pflege.

00:17:10: Dann haben Sie auch direkt schon das nächste Stichwort genannt.

00:17:13: Wie sieht denn die palliative Versorgung im Pflegeheim aus?

00:17:16: Vielleicht können Sie das kurz mal darstellen.

00:17:19: Auch im Pflegeheim ist eine palliative Versorgung möglich und es ist die Zusammenarbeit mit ambulanten Palliativdiensten üblich.

00:17:27: Qualität variiert allerdings je nach Einrichtung und nach Region.

00:17:32: Leider gibt es auch Engpässe bei der Suche nach verfügbaren Pflegeheimplätzen.

00:17:37: Oder es passt nicht mit den Kapazitäten des Heims zusammen.

00:17:41: Angehörige klagen oft, dass Sterbende wie auf ein Abstellkleis in ein Abstellzimmer geschoben werden, wenn der Sterbeprozess länger andauert.

00:17:50: Frau Schuler hatte eben das Stichwort Hospiz schon genannt.

00:17:54: Wie sieht es denn mit den Hospizen aus?

00:17:56: Viele wissen gar nicht, wer Anspruch darauf hat.

00:17:59: Oft sind sie ja auch konfessionell organisiert.

00:18:02: Muss man der Kirche angehören, um überhaupt einen Platz zu bekommen?

00:18:06: Nein, also man muss keiner Kirche angehören, also auch dann nicht, wenn der Träger der Hospizeinrichtung eine kirchliche Organisation sein sollte.

00:18:15: Also das Recht auf die Aufnahme in einer Hospiz hat jeder Mensch unabhängig von Herkunft, Alter, Religion, sozialer Stellung.

00:18:23: Also Menschen, die an einer schweren, unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und eben nur noch eine Lebenserwartung, sei es von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten haben.

00:18:35: Diese Menschen können in einem stationären Hospiz aufgenommen werden.

00:18:41: Weitere Voraussetzung ist unter anderem, dass keine Möglichkeit zur ambulanten Versorgung im Haushalt oder der Familie des schwersten kranken Menschen besteht und der Arzt die Aufnahme aus medizinischer Sicht begründet.

00:18:56: Der Antrag ist übrigens bei der Krankenkasse zu stellen.

00:19:00: Hier unterstützt meist der Sozialdienst des Hospices.

00:19:04: Und auch wichtig ist, also für eine Aufnahme in einen Hospiz müssen Sie sich dort anmelden.

00:19:10: Das sollte rechtzeitig erfolgen, denn es ist nicht so, dass man da sofort aufgenommen werden kann.

00:19:17: Grund dafür ist, dass der Bedarf viel höher ist als die Zahl der Hospizplätze.

00:19:24: Und das Hospiz kann auch nicht im Vorhaus wissen, wann ein Zimmer zur Verfügung steht.

00:19:30: Bei der Auswahl, da kommt es immer auf die konkrete Lebens- und Belastungssituation der Familie des Sterbenden an.

00:19:37: Also gerade, wenn ein Elternteil mit kleinen Kindern betroffen ist, das wird natürlich berücksichtigt.

00:19:45: Was die Kosten angeht, also die Kosten werden zum größten Teil von der gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse übernommen.

00:19:53: Fünf Prozent der Kosten übernimmt der Hospitsträger und das Erfolg meist über Spenden.

00:20:00: Versicherte müssen aber nichts zuzahlen.

00:20:03: Wie finde ich denn so ein nahegelegenes Hospiz?

00:20:05: Gibt es so ein Angebot nur in der Stadt oder auch im ländlichen Raum?

00:20:08: Und wie kann ich sicherstellen, dort einen Platz zu bekommen, wenn es soweit ist?

00:20:12: Ist eine Verordnung durch den Hausarzt hier auch Voraussetzung?

00:20:17: Also Adressen finden Sie im Wegweiser Hospiz und Palliativversorgung.

00:20:21: Den hat Frau Schula eben schon genannt.

00:20:24: Den Link finden Sie dann in den Show Notes.

00:20:27: Sie können sich auch an Ihre Krankenkasse oder regionale Hospizverbände wenden.

00:20:33: Hospiz gibt es grundsätzlich auch im ländlichen Raum.

00:20:37: Die Versorgung ist aber wie gesagt lückenhaft und die Wartelisten sind üblich.

00:20:42: Deshalb bitte frühzeitig anmelden.

00:20:45: Die Aufnahme erfolgt nach ärztlicher Bescheinigung der Notwendigkeit einer Aufnahme in ein stationäres Hospiz.

00:20:52: Und dann gibt es ja auch noch die ambulanten Hospizdienste.

00:20:56: Was macht denn der und wie sieht es hier mit einer flächendeckenden Versorgung aus?

00:21:00: Ambulante Hospizdienste sind keine Leistungserbringer der Kassen, wie zum Beispiel Pflegedienste, Ärzte oder Kliniken.

00:21:09: Es besteht daher kein gesetzlicher Anspruch auf ambulante Hospizbegleitung.

00:21:15: Ehrenamtliche Hospizbegleiter unterstützen schwerstkranke und sterbende Menschen.

00:21:20: Sie besuchen Menschen zu Hause in Pflegeeinrichtungen im Hospiz oder im Krankenhaus.

00:21:26: Sie übernehmen teilweise auch Tag- oder Nachtwachen, lesen vor, sind Gesprächspartner und entlasten pflegende Angehörige, die in dieser Zeit die Stunden für sich nutzen können.

00:21:39: Die Begleitung durch Hospizdienste ist kostenfrei.

00:21:42: Und ja, die Verfügbarkeit ambulanter Hospizdienste ist regional unterschiedlich.

00:21:48: Aber viele Orts gibt es ein gut ausgebautes Angebot.

00:21:53: Frau Pinteritsch, dann lassen wir uns doch bitte nochmal kurz zusammenfassen.

00:21:57: Welche Ansprüche haben Menschen am Lebensende?

00:22:01: Menschen am Lebensende haben Anspruch auf Leistungen und Beratung durch ihre Kranken- und Pflegekasse.

00:22:07: Die meisten Menschen möchten die letzte Zeit ihres Lebens im häuslichen Umfeld verbringen.

00:22:12: Sie haben dort wie bereits gesagt Anspruch auf Versorgung durch Haus- und Fachärzte sowie Pflegedienste, ambulante Palliativ- und Hospizdienste und bei Bedarf auch auf die spezielle ambulante Palliativversorgung.

00:22:25: Die Kosten werden von den Kranken- und Pflegekassen übernommen.

00:22:29: Und wie gesagt, die Palliativstationen im Krankenhaus sind für spezielle medizinische Behandlungen zuständig.

00:22:35: Palliativpatientinnen und Patientinnen werden auch in stationären Hospizen versorgt und auch in Pflegeeinrichtungen.

00:22:44: Was noch wichtig ist und noch nicht gesagt wurde, für die Begleitung in der letzten Lebensphase können sich nahe Angehörige für bis zu drei Monate von der Arbeit freistellen lassen.

00:22:56: Und in dieser Zeit haben sie einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

00:23:01: Die Begleitung kann auch im Hospiz, in einem Krankenhaus oder Pflegeheim stattfinden.

00:23:07: Außerdem wichtig für die häusliche Pflege, es gibt von der Pflegekasse finanzielle Zuschüsse zur Anpassung des häuslichen Wohnraumes.

00:23:16: Oft wissen Menschen nicht um ihre Ansprüche, es bestehen Informationslücken.

00:23:21: Und diese versuchen wir als Patientenberatung zu schließen.

00:23:25: Und der Sozialverband VdK unterstützt bei der Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen, also wenn Leistungen abgelehnt werden.

00:23:33: Vielen Dank.

00:23:35: Ein wichtiger Punkt ist die Vorsorge.

00:23:38: Was sollte jeder Mensch am Ende seines Lebens geregelt haben?

00:23:43: Also Vorsorge ist tatsächlich ein Thema, das ist unabhängig vom Alter und vom Krankheitszustand.

00:23:49: Also ein Unfall oder auch eine schwere Erkrankung, die kann ja jeden treffen.

00:23:54: Um dann eben die Behandlung mit zu bestimmen, auch wenn man sich selber nicht mehr äußern kann, weil man zum Beispiel bewusstlos ist.

00:24:02: Und da braucht man eben eine Patientenverfügung und man legt ja in dieser Patientverfügung Wünsche zur medizinischen und pflegerischen Behandlung fest.

00:24:12: Und zwar für den Fall, dass man selber nicht mehr entscheiden oder handeln kann.

00:24:17: Schwerskranke Menschen können zum Beispiel festlegen, dass sie bei Herzstillstand eine Reanimation wünschen oder eben nicht wünschen.

00:24:26: Und dann gibt es ja auch noch die Vorsorgevollmacht und da bestimmt man dann die Person, die den Willen in der Patientenverwügung gegenüber den Ärzten vertritt und durchsetzt.

00:24:37: Aber nicht nur das, also wenn sie nicht mehr handlungsfähig sind, müssen bevollmächtigte alle Rechtsgeschäfte, die sie sonst selbst tätigen, für sie erledigen.

00:24:50: Alternativ oder daneben gibt es auch noch die Betreuungsverfügung.

00:24:55: Und in der Betreuungsverfügung können Sie Ihre Wunschperson bestimmen, die dann vom Gericht, als Ihr gesetzlicher Betreuer bestimmt wird und Ihr Vertreter wird.

00:25:06: Vielleicht noch mal eine wichtige Information.

00:25:08: Also verheiratete Paare sind nicht automatisch gegenseitig gesetzliche Vertreter.

00:25:14: Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

00:25:16: Zwar gibt es ein Notvertretungsrecht für Ehleute, aber das gilt nur für die Gesundheitssorge und maximal für sechs Monate.

00:25:25: Deshalb bleibt auch die Vollmacht weiterhin ein wichtiges Vorsorge-Dokument.

00:25:30: Also wenn Sie Vorsorge treffen, dann entlastet das Ihre Liebsten.

00:25:35: Ja, vielen Dank.

00:25:36: Eine letzte Frage hätte ich dann noch an Sie beide.

00:25:39: Was ist Ihr Wunsch?

00:25:41: Was sollten Menschen aus diesem Gespräch mitnehmen?

00:25:44: Frau Schula.

00:25:45: Bevor ich Ihnen auf die Frage antworte, Frau Pfennig, vielleicht noch ein Thema, was mir am Herzen liegt.

00:25:51: Wir haben ganz wenig darüber gesprochen, was es denn für spirituelle Unterstützung am Lebensende geben könnte.

00:25:58: Da gibt es die Möglichkeit... eines Gesprächs mit einem Pfarrer, mit einer Therapeutin oder einer Sterbearme oder einer Sterbegefährten.

00:26:07: Die Letzteren sind nicht so ganz bekannt, das sind speziell, psychologisch und spirituell ausgebildete Menschen, die analog wie die Hebamme am Anfang unseres Lebens, zum Ende unseres Lebens für uns und für unsere Angehörigen da sind.

00:26:22: Und jetzt zurück zu Ihrer Frage nach meinem größten Wunsch ist, das Thema Tod und Sterben aus dem Tabut zu holen.

00:26:30: Ich würde mir wünschen, dass wir lernen, über unsere Ängste, über unsere Befürchtungen und unsere Wünsche zu sprechen.

00:26:37: Auch wenn es schmerzlich ist, auch wenn die Tränen kommen und dass wir beharrlich immer wieder davon anfangen, mit unseren betagten Eltern, mit unserem nächsten Umfeld, unseren Geschwistern, unseren Freunden und Freundinnen und egal, ob sie krank sind oder nicht.

00:26:53: Vielen Dank, Frau Schuler, auch für Ihren ergänzenden Hinweis zum Thema spirituelle Unterstützung.

00:26:59: Und Frau Pinteritsch, was wünschen Sie sich für die Zuhörerinnen?

00:27:04: Also mein erster Wunsch, der schließt sich an, an das, was Greta Schuler bereits angesprochen hat, wir müssen reden.

00:27:12: Und wir müssen uns trauen, über Dinge zu sprechen, von denen man nicht spricht, also weil es weh tut.

00:27:19: Und wir sollten wissen, dass Tod und Sterben und Trauern Zeit braucht.

00:27:24: Zeit ist ein wichtiger Faktor.

00:27:26: Oft brauchen Sterben der Zeit zum Sterben und das passt nicht in unsere schnelle Gesellschaft.

00:27:32: Ich muss dabei einen Film denken, der mittlerweile schon zwanzig Jahre alt ist.

00:27:36: Er heißt Bilder, die bleiben und handelt vom Sterben der Filmemacherin Gesine Mehrwein.

00:27:42: Gesine hat sich bewusst entschieden, jeden Schritt in den nahen Tod zusammen mit Freundinnen und Familie zu gehen.

00:27:48: Vier Monate lang haben sich alle immer wieder mit dem Prozess des Sterbens und mit den Wünschen für einen Abschied zusammengesetzt und auseinandergesetzt.

00:27:57: Aber wie soll es gehen im Alltag mit der Arbeit, mit der Familie?

00:28:02: Warum kriege ich eigentlich nur Arbeitsfreien nach einer Geburt?

00:28:05: Und warum habe ich keine Möglichkeit, mit Zeit und mit Absicherung jemandem beizustehen auf dem Weg, auf der letzten Reise?

00:28:13: Es ist für mich auch ein sehr wichtiger Punkt neben der Palliativmedizin und neben der Vorsorge.

00:28:19: Auf einen weiteren Punkt möchte ich aber auch abschließend noch hinweisen.

00:28:24: Die finanzielle Absicherung und eine bessere Unterstützung von pflegenden Angehörigen kamen heute kaum zu Sprache.

00:28:32: Es sind aber in diesem Zusammenhang natürlich auch wichtige Themen.

00:28:36: Der Sozialverband VdK macht sich hier stark und setzt sich beispielsweise für einen Pflegelohn für Angehörige ein.

00:28:44: Dennoch muss man sehen, dass es gerade für die letzte Phase des Lebens bereits wertvolle Hilfe und Unterstützung gibt.

00:28:51: Dazu gehören insbesondere die Palliativ- und Hospizdienste, die wirklich wertvolle Arbeit leisten.

00:28:58: Ein Tipp von mir, informieren Sie sich frühzeitig und halten Sie Ihre Wünsche fest, sodass auch Ihre Angehörigen informiert sind und rechtlich keine Fragen offen bleiben.

00:29:09: Vielen Dank, Frau Schula und auch Ihnen, Frau Pinteritsch, für diesen sachlichen und klaren Überblick über ein sehr schwieriges Thema.

00:29:16: Und danke auch an alle, die zugehört haben.

00:29:19: Wir hoffen, wir konnten ein wenig Orientierung zu diesem Thema geben.

00:29:25: Weitere Informationen und Links finden Sie zum Thema, wie gewohnt, in den Shownotes dieser Episode oder auf www.vdk-bw.de.

00:29:38: Aber am Ende noch eine Information in eigener Sache?

00:29:42: Die VdK-Patientenberatung ist seit Januar, zwanzig, sechsundzwanzig eine Beratungsstelle der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland, kurz UPD.

00:29:53: Träger der Beratungsstelle bleibt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.

00:29:58: Sie erreichen die Patientenberaterinnen, die Sie hierbei reingehört kennengelernt haben, unter derselben Adresse und Telefonnummer auch in Zukunft in der UPD-Beratungsstelle Stuttgart.

00:30:10: Weitere Informationen zur UPD finden Sie unter www.patientenberatung.de.

00:30:18: Damit verabschieden wir uns hier zunächst auch von dem Podcast-Format.

00:30:21: reingehört beim Sozialverband VdK.

00:30:24: Aber... Bleiben Sie gespannt!

00:30:26: Wir arbeiten an neuen Formatideen und Sie können sicher sein, Sie werden bald wieder von uns hören.

00:30:32: Wir danken Ihnen für Ihre Treue und Ihr Interesse an unseren Themen.

00:30:35: Und wir sagen Tschüss und bis bald!

Über diesen Podcast

Im Podcast "Reingehört beim Sozialverband VdK Baden-Württemberg. Was Patientinnen und Patienten wirklich interessiert“ geht es um aktuelle Themen der VdK-Patientenberatung, ein exklusives Beratungsangebot des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg. Bei der VdK-Patientenberatung können sich Menschen in schwierigen Situationen unabhängig und neutral informieren zu gesundheitsrechtlichen, medizinischen oder psychosozialen Fragestellungen. Die Beratung erfolgt immer persönlich und individuell.

Die Expertinnen der VdK-Patientenberatung klären uns in diesem Podcast über unser Recht als Patientin oder Patient auf – unterhaltsam wie informativ. Sie helfen verschiedene Therapieansätze zu verstehen und unterstützen dabei, uns im Informationsdschungel zurecht zu finden. Welche Leistungen stehen mir zu und wo bleibe ich auf Kosten sitzen? Wie wird meine Patientenverfügung rechtskräftig – und worauf muss ich hier achten? Oder auch: Was muss ich tun, um trotz zunehmender Einschränkungen zuhause wohnen bleiben zu können?
Fragen, die oft unbeantwortet bleiben, werden hier im Podcast in Form von spannenden Interviews gestellt und unabhängig, kompetent und nicht zuletzt einfühlsam von den professionellen Beraterinnen beantwortet.

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von und mit Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.

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