Urlaub trotz Krankengeld?
Ein Interview mit VdK-Patientenberaterin Monika Müller:
Urlaub trotz Krankengeld?“ Diese Frage beschäftigt die Sozialgerichte immer wieder. Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer krank werden, zahlt der Arbeitgeber den Lohn für sechs Wochen weiter. Ab der siebten Woche übernimmt die gesetzliche Krankenkasse und zahlt ein Krankengeld von 70 Prozent des Bruttomonatslohns. VdK-Patientenberaterin Zeljka Pintaric erklärt in dieser Folge, was Patientinnen und Patienten beachten sollten, damit eine unbeschwerte Urlaubsreise trotz Krankengeldbezug möglich ist.
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